Medizinische Behandlungspflege
(nach SGB V)

Die medizinische Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Tätigkeiten, die aufgrund ärztlicher Anordnung durchgeführt werden. Ziel ist, Krankheiten zu behandeln, Beschwerden zu lindern oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorzubeugen.

Häufigste Leistungen der Behandlungspflege:

1. Medikamentengabe:

  • Verabreichung von Medikamenten und Injektionen
  • Kontrolle und Dokumentation der Medikation

2. Überwachung vitaler Funktionen:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessungen
  • Puls- und Temperaturkontrollen

3. Kompressionsbehandlung:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden

4. Wundversorgung:

  • Anlegen und Wechseln von Verbänden
  • Behandlung chronischer Wunden

5. Palliative Symptomkontrolle

 

Voraussetzungen:

  • Die Behandlungspflege muss von einem Arzt verordnet werden
  • Die Kosten für diese Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind

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