Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bezieht sich auf Beratungsbesuche für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder anderen Personen gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Diese Beratung dient der Sicherstellung der Pflegequalität sowie der Unterstützung der pflegenden Angehörigen.

Was ist das Ziel der Pflegeberatung?

Sicherung der Pflegequalität:
Durch regelmäßige Beratungsgespräche unterstützen wir Sie dabei, die Pflege zu Hause bestmöglich und sicher durchzuführen.

Entlastung der pflegenden Angehörigen:
Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie sie die Pflege verbessern oder erleichtern können.

Information und Unterstützung:
Wir informieren Sie über weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote und beraten zu Hilfsmitteln oder Wohnraumanpassungen.


Wie häufig muss eine Pflegeberatung stattfinden?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen:
Pflegegrad 2 und 3: jedes Kalenderhalbjahr. Pflegegrad 4 und 5: jedes Quartal.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig, kann aber ebenfalls in Anspruch genommen werden.


Wer führt die Beratung durch?

Die Pflegeberatung wird von Pflegefachkräften durchgeführt.


Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für diese Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen. Für die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

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