Medizinische Behandlungspflege
(nach SGB V)
Die medizinische Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Tätigkeiten, die aufgrund ärztlicher Anordnung durchgeführt werden. Ziel ist, Krankheiten zu behandeln, Beschwerden zu lindern oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorzubeugen.
Häufigste Leistungen der Behandlungspflege:
1. Medikamentengabe:
- Verabreichung von Medikamenten und Injektionen
- Kontrolle und Dokumentation der Medikation
2. Überwachung vitaler Funktionen:
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- Puls- und Temperaturkontrollen
3. Kompressionsbehandlung:
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
4. Wundversorgung:
- Anlegen und Wechseln von Verbänden
- Behandlung chronischer Wunden
5. Palliative Symptomkontrolle
Voraussetzungen:
- Die Behandlungspflege muss von einem Arzt verordnet werden
- Die Kosten für diese Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
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